Niemand darf wegen des Glaubens Nachteile erfahren

Videostatement von Superintendent Dr. Urban zum Thema Religionsfreiheit als Menschenrecht

Seit 2010 ruft die Evangelische Kirche in Deutschland am zweiten Sonntag der Fastenzeit Gemeinden dazu auf, Fürbitten für verfolgte Christinnen und Christen zu halten und sich auch auf andere Weise für sie einzusetzen.  Pfarrer Dr. Christoph Urban erinnert in einer Videoansprache daran, dass Religionsfreiheit Menschenrecht ist, „weil der Glaube zum Leben gehört, weil Menschen Kraft und Zuversicht aus ihrem Glauben schöpfen. “ Der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg fügt in seinem Statement hinzu: „Es muss keiner glauben, aber es darf auch niemand deswegen Nachteile erfahren.“

Zu sehen ist das Video hier auf dem Youtubekanal „Evangelisch in Duisburg“. Infos zum Kirchenkreis, den Gemeinden und Einrichtungen gibt es im Netz unter www.kirche-duisburg.de.

Hier ist der Redetext des Videostatements: 

<< Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. So heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Zu den Menschenrechten gehört auch die Religionsfreiheit. Am zweiten Sonntag der Fastenzeit weist die Evangelische Kirche auf bedrängte und verfolgte Christinnen und Christen weltweit hin. Religionsfreiheit ist Menschenrecht, weil der Glaube zum Leben gehört, weil Menschen Kraft und Zuversicht aus ihrem Glauben schöpfen. Der Glaube ist ein Lebensmittel. Es muss keiner glauben, aber es darf auch niemand deswegen Nachteile erfahren. Alle Menschen sind Gottes gewollte und geliebte Geschöpfe. Die Menschenrechte sind für Christinnen und Christen daher ein Zeichen der Liebe Gottes. Dafür sind wir dankbar. Dafür wollen wir einstehen. Daran sind wir erkennbar.>>

  • 3.3.2023
  • Rolf Schotsch
  • Red