Wohlfahrtspflege Duisburg kritisiert Kürzungen bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Duisburg, 16.12.2022

Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit („Eingliederungstitel“) werden laut Bundeshaushalt 2023 um 609 Millionen Euro gekürzt. Das bedeutet für die Stadt Duisburg, das dem Jobcenter Duisburg im kommenden Jahr etwa 10 Millionen Euro weniger für die Integration in Arbeit zur Verfügung steht.

Aus dem Eingliederungstitel werden alle arbeitsmarktpolitischen Angebote für Menschen, die Leistungen aus dem SGB II beziehen, finanziert. Die notwendigen Beratungsleistungen, die Qualifizierung und die öffentlich geförderte Beschäftigung. Eine Kürzung der Mittel führt zu einer deutlichen Einschränkung der bisherigen Leistungen.

Diese Entwicklung hat einschneidende Folgen für die über 30.000 Arbeitslosen in Duisburg und für die Entwicklung unserer Stadt.

„Die derzeit 2.250 Arbeitsgelegenheiten (AGH) werden voraussichtlich um 50% reduziert und die Möglichkeiten einen Arbeitsplatz im Rahmen des „Teilhabechancengesetzes“ (§ 16i SGB II) zu erhalten deutlich eingeschränkt. Beide arbeitsmarktpolitischen Angebote sind gerade in Duisburg
äußerst erfolgreich um Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu ermöglichen!“, so Udo Horwat (Diakoniewerk Duisburg).

Zudem sind die Kürzungen der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angesichts des Mangels an Arbeitskräften und Fachkräften absolut unverständlich.

Auswirkungen werden die Kürzungen auch bei den Trägern haben. Durch die Reduzierungen der sog. AGHs fallen viele wichtige Tätigkeiten in den gemeinnützigen Einsatzstellen die der Duisburger Stadtgesellschaft zugutekommen weg. Zu befürchten ist zudem, dass die Kürzungen bei einigen Trägern auch zum Stellenabbau führen können.

Desweiteren bewertet die Wohlfahrtspflege die Umsetzung des neuen Bürgergeldes zum Januar 2023 in Duisburg kritisch. „Die Erhöhung der Regelsätze reicht nicht aus, um das Existenzminimum vieler langzeitarbeitsloser Menschen abzusichern. Schon vor der Inflation war der Regelsatz nach wissenschaftlichen Berechnungen um 180 Euro zu niedrig, nun soll ab Januar 2023 eine Erhöhung um monatlich nur 52 Euro kommen. Das ist völlig unzureichend! Auch die weiterhin bestehenden Sanktionsmaßnahmen sind nicht hilfreich. Der angekündigte inhaltliche Wechsel von der Hartz-IV-Systematik zum Bürgergeld ist nicht erkennbar.“, kritisiert Dirk Tänzler, Sprecher der AGV (Parität Duisburg).

Deshalb der Appell der Arbeitsgemeinschaft der Verbände in Duisburg: Wir brauchen einen auskömmlichen und planbaren Eingliederungstitel für die künftigen Jahre! Es ist besser, Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe zu finanzieren – als Arbeitslosigkeit! Die Freie Wohlfahrtspflege Duisburg bittet die Duisburger Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie die arbeitsmarktpolitischen Partner, sich deshalb dringend für eine Erhöhung der Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ einzusetzen!

  • 20.12.2022
  • Rolf Schotsch
  • Red